Auf dieser Seite findest du Historisches zum CVJM Levern e.V. und Infos zum aktuellen Vorstand. Auch alles zum Thema "Beitritt" und unsere aktuelle Satzung haben wir hier veröffentlicht.
An dieser Stelle soll's ein wenig um die Geschichte des CVJM Levern gehen. Es soll nach und nach eine Art Zeitleiste entstehen mit wichtigen Daten aus dem (oder für den) Verein. Dabei bin ich auf eure Mithilfe angewiesen. Ich habe noch lange nicht alles an Material gesichtet um es einzuordnen, aber wenn jemand von euch was weiß, Geschichten von damals kennt - immer her damit :)
Den CVJM Levern gibt's schon ganz schön lange. Im Jahre 2003 feierten wir unser 125jähriges Bestehen. Der CVJM gründete sich damals mit dem Schwerpunkt in der Posaunenchor-Arbeit.
Seit dem Jahr 1972 kümmert sich der CVJM um die Kinder- und Jugendarbeit in der Kirchengemeinde Levern. Kinderkreise, Jungscharen, Teenie- oder Konfi-Treffs, Theatergruppen, Chöre oder auch die "Offene Tür"-Arbeit wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestemmt.
Dazu kamen noch verschiedene Aktionen. Zwischen Mitte und Ende der 80er Jahre hat der Verein so einiges auf die Beine gestellt. In dieser Zeit gab es viele Konzerte und Veranstaltungen. Im Jahr 1986 fand eine große Jugend-Evangelisation statt mit Jonathan und Laurent, Eternity, Christian Loer, dem TEE-Mobil und vielen weiteren. Das größte Event, an das ich mich noch erinnern kann war wohl das Josef-Musical im Jahr 1989, welches wir in der Lübbecker Stadthalle veranstalteten.
Anfang der 90er kamen wir mit einem Groschenturm auf dem Leverner Weihnachtsmarkt in's Guinnes Buch der Rekorde, und ein Jahr später holten wir Hella Heizmann in die Leverner Stiftskirche - danach wurde es (was Großveranstaltungen angeht) etwas stiller. Wir konzentrierten uns wieder auf unser "Kerngeschäft" - die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Diverse Zeltlager, Wochenenden auf dem Pollertshof, Sommerfreizeiten - die Jahre waren stet's gut gefüllt. dazu standen (und stehen) wir noch regelmäßig auf diversen Märkten rum, sammeln Weihnachtsbäume für unsere Weltdienstarbeit und haben nach wie vor unsere Gruppen im Auge.
Ohne Ehrenamtliche würden wir dabei ganz schön alt aussehen. Aber es fanden sich bisher immer ein paar, die bereit waren Verantwortung zu übernehmen und an der "kleinen" Gemeinde Levern mitzuarbeiten.
Der Vorstand des CVJM Levern kümmert sich um den ganzen bürokratischen Part des Vereins. Er trifft sich rund 5 mal im Jahr und veranstaltet die alljährliche Jahreshauptversammlung. Er ist verantwortlich für die Arbeit des CVJM und unterstützt so gut er kann die laufende Arbeit und die Mitarbeiter.
Auf der letzten Jahreshauptversammlung am 12. März 2025 (Protokoll JHV 2025 PDF 443kb) wurde der Vorstand wie folgt festgelegt:
1. Vorsitz: Miriam Kasten
2. Vorsitz: Angela Grummert
Kassenwart: Bodo Nedderhoff
Schriftwartin: Manuela Grummert
Beisitzer: Henning Rodenbeck
Kassenprüfer: Jonathan Kasten, Matthias Kasten
Vertreterin für die Kreisvertretung: - vakant -
Die nächste Vorstandssitzung findet am 06.05.2025 um 18:30 Uhr im Gemeindehaus Levern statt.
Wenn du dich mit der Zielsetzung und Arbeitsweise des CVJM einverstanden erklärst und nach deinen Möglichkeiten unterstützen möchtest, kannst du Mitglied im CVJM Levern e.V. werden. Indem du die Beitrittserklärung ausfüllst, verpflichtest du dich, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten jährlichen Beitrag (siehe unten) zu entrichten.
Beitrittsformular (beitritt.pdf - 56Kb)
Mit diesem Formular kannst du dem CVJM Levern e.V. beitreten. Uns liegt viel am persönlichen Kontakt, daher ist ein Online-Beitritt nicht möglich. Aber du kannst dieses Formular ausdrucken, ausfüllen und deinem Gruppenleiter oder einem Mitglied des Vorstands geben. Dieser wird dein ausgefülltes Formular an den Kassenwart weitergeben, der die Mitgliederliste verwaltet, und den gesamten Vorstand informieren.
Unsere Beiträge wurden 2015 zum ersten Mal seit der Euroumstellung erhöht. Die Höhe der Beiträge wurden auf der JHV im März 2015 festgelegt.
€ 15,- für Kinder bis 13 Jahre
€ 20,- für Schüler ab 13 Jahre
€ 20,- Personen mit Zuwendung
€ 40,- Personen mit Einkommen
Finanziell unterstützen kannst du uns (und unsere Arbeit) auch völlig unverbindlich (ohne Vereinsbeitritt) mit einer Spende. Denn unsere Mitgliedsbeiträge werden mittlerweile fast komplett an den CVJM Westbund weitergereicht um die weltweit verzweigte Verbandsarbeit mitzutragen. Wir stellen Ihnen natürlich auch gerne eine Spendenbescheinigung/Quittung aus.
Unsere Bankverbindung:
Volksbank Lübbecker Land EG
IBAN: DE 84 4909 2650 0013 5095 00
BIC: GENODEM1LUB
Der offizielle Mitgliedsausweis des CVJM ist ja die CVJM-Card. Diese Karte kostet seit dem 1. Januar 2013 2,- Euro und ist solange gültig wie eine Vereinsmitgliedschaft besteht. Mit dieser Karte kannst du dich als CVJMer/in ausweisen und erhältst Vorteile in vielen CVJM-Einrichtungen (Jugendherbergen etc.). Der Vorstand hilft dir gerne beim Beantragen der Karte oder besorgt dir eine. Weitere Infos zu der CVJM-Card findest du unter: cvjm-card.de
§1 – Name und Sitz
Der Verein führt den Namen “Christlicher Verein junger Menschen – CVJM“ und hat seinen Sitz in Levern. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgericht Rahden am 30.12.1982 unter der Nr. 0240 eingetragen.
§2 – Grundlage und Ziel, Aufgaben und Mittel
a. Der Verein bekennt sich zu dem Herrn Jesus Christus als Gottes Sohn und Heiland der Welt und hält das “Wort Gottes“ für die alleinige Richtschnur des Glaubens und Lebens. Dementsprechend steht er zu der Zielsetzung der “Pariser Basis”: “Die Christlichen Vereine junger Männer haben den Zweck, solche jungen Männer zu verbinden, die Jesus Christus nach der heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein, und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter den jungen Männern auszubreiten.” (22.08.1855 – erneut bestätigt am 22.08.1955) Die CVJM sind als eine Vereinigung junger Männer entstanden. Heute stellen sie eine weltweite Vereinigung von Menschen aller Rassen, Konfessionen und sozialen Schichten dar. Darum gilt für den Bereich des CVJM Gesamtverbandes Deutschland e. V. heute die “Pariser Basis” für alle jungen Menschen.
b. Der Verein übernimmt für die Erreichung des unter §2a aufgezeigten Zieles folgende Aufgaben:
- 1. Sammlung junger Menschen um das Wort Gottes.
- 2. Freizeitgestaltung im jugendpflegerischen Sinne, sowie Sport.
- 3. Förderung seiner Mitglieder zu geistig tüchtigen und sittlich gefestigten, christlichen Persönlichkeiten, die in Verein, Familie, Gemeinde und Gesellschaft zu verantwortungsbewussten Handeln und missionarischen Dienst bereit sind.
c. Die Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben sind:
- 1. jugendgemäße, gegenwartsnahe Darbietung des Wort Gottes in Bibelarbeit, Seelsorge, Evangelisation und Medien
- 2. missionarische Betätigung durch persönlichen Kontakt, Musik und Schrift
- 3. Hilfe und Angebote zur Freizeitgestaltung
- 4. Gewinnung und Schulung von Mitarbeitern und Freizeiten.
§3 – Gruppen des CVJM
Entsprechend der vorhandenen Kräfte bemüht sich der CVJM seine Mitglieder und Gäste nach Alter und Interesse zu sammeln und zwar in:
- Kindergruppen (bis ca. 8jährige)
- Jungschargruppen (ca. 9 bis 13jährige)
- Teenagergruppen / Offene Tür Gruppen (ca. 13 bis 17jährige)
- Kreis junger Erwachsener (ca. 17 bis 25jährige)
- Hauskreise, Mutter/Vater – Kindgruppen
- Chöre
Die Einrichtung weiterer Kreise und Formen des Zusammentreffens sind möglich.
§4 – Gemeinnützige Zwecke
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenverordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§5 – Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder werden, der die Vereinssatzung als für sich verpflichtend anerkennt.
2. Mitglied kann jeder werden. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
3. Das Ausscheiden aus dem Verein muss schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Geschieht dies nicht sind die Beitragszahlungen verpflichtend und bindend.
4. Der Vorstand kann bei satzungswidrigen und vereinsschädigen Verhalten auf Beschluss, unter Angabe von Gründen, Mitglieder die Mitgliedschaft im CVJM absprechen. Er muss dieses schriftlich mitteilen. Gegen den schriftlichen Ausschluss ist Einspruch zulässig. Über den Einspruch entscheidet die Jahreshauptversammlung. Die Betroffenen gelten dann als Gäste.
5. Jedes Mitglied zahlt den jeweils von der Jahreshauptversammlung festzusetzenden Beitrag.
6. Personen, die an CVJM – Veranstaltungen teilnehmen und nicht Mitglieder sind, sind als Gäste zu betrachten. Ihnen steht weder das passive noch das aktive Wahlrecht zu.
7. Der Nachweis der Mitgliedschaft geschieht durch Auswels und durch Eintrag in die Vereinsliste.
§6 – Wahlrecht
1. Jedes Mitglied mit Vollendung des 14. Lebensjahres hat eine Stimme bei zu fassenden Beschlüssen. Eine Übertragung des Stimmrechtes ist nicht möglich, jedoch Briefwahl.
2. Jedes Mitglied mit Vollendung des 14. Lebensjahres hat das aktive Wahlrecht. Als Beisitzer im Vorstand kann jedes Mitglied gewählt werden, das mindestens l6 Jahre alt ist und sich zu dem Herrn Jesus Christus als Gottes Sohn und Heiland der Welt bekennt und das Wort Gottes als die alleinige Richtschnur des Glaubens und Lebens hält.
3. In den geschäftsführenden Vorstand kann nur gewählt werden, der bei der Wahl volljährig ist. Vorsitzender kann nur werden, der das 21. Lebensjahr vollendet hat.
4. Der Vorstand kann einem Mitglied das Wahlrecht entziehen, wenn die Beitragsverpflichtungen gegenüber dem CVJM nicht eingehalten werden.
§7 – Die Leitung des Vereins
Die Leitung des Vereins liegt in den Händen:
1. Der Jahreshauptversammlung (JHV) oder der außerordentlichen Mitgliederversammlung,
2. des Vorstandes.
§8 – Die Jahreshauptversammlung
Der Vorstand beruft die Jahreshauptversammlung im I. Quartal eines jeden Jahres ein. Die schriftliche Einberufung ist mindestens l4 Tage vorher mit Angabe der Tagesordnung bekanntzumachen.
Vorrangige Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:
1. Wahl des Vorstandes
2. Prüfung der Jahresrechnung unter sachlich und rechnerischen Gesichtspunkten.
3. Genehmigung des kommenden Haushaltsplanes.
4. Wahl der Kassenprüfer
5. Wahl der Kreisvertreter
6. Entlastungserteilung für die geschäftsführenden Ämter
7. Beratung über zukünftige Perspektiven und Arbeitsvorhaben.
8. Berufung in bestimmte Ausschüsse (BJA.SJA…)
9. Entscheidung über Einspruch bei Ausschluss von Mitgliedern.
Jedes in der JHV erschienene Mitglied mit Ausnahme von §6,4 hat Stimmrecht – eine – Stimme (§6,1)
§9 – Außerordentliche Mitgliederversammlung
Außerordentliche Versammlungen der Mitglieder können jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Der Vorstand ist zu derer Einberufung verpflichtet, wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder unter Angabe der zu Verhandlung zubringenden Gegenstände es schriftlich beantragt.
Für Einladungen und Stimmrecht gelten §6, §8.und §l0.
§l0 – Beschlüsse und Wahlen
Jede ordnungsgemäß einberufene Jahreshaupt-/Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Beschlüsse in den vorher genannten Versammlungen werden nach Stimmenmehrheit gefasst. Bei Satzungsänderungen ist eine 2//3 Mehrheit der Anwesenden erforderlich. Bei Stimmengleichheit bestimmt der Vorstand ob sofortige erneute Beratung, oder Vertagung eintreten soll.
Über die Art der Abstimmung (Stimmzettel oder Zuruf) entscheidet in allen Fällen, mit Ausnahme der Vorstandswahl, die Versammlung selbst. Die Vorstandswahl kann nur geheim, durch Stimmzettel erfolgen.
Über die geführten Verhandlungen hat der Schriftführer einen Sitzungsbericht aufzunehmen, der von ihm und dem Vorsitzenden unterzeichnet sein muss.
Jede Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung des Vorstands des CVJM – Westbund.
§11 – Der Vorstand
In den Vorstand können nur Mitglieder gewählt werden.
Der Vorstand besteht aus:
1. der/dem Vorsitzenden (und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden)
2. der Kassenwartin/dem Kassenwart
3. der Schriftführerin/dem Schriftführer
4. drei Beisitzern (Die Beisitzer sollten nach Möglichkeit aus dem Mitarbeiterkreis gewählt werden)
5. der Jugendreferentin/dem Jugendreferent (der/die für die Jugendarbeit in der Kirchengemeinde Stemwede-Levern zuständige, kirchliche Jugendreferent/in) Diese/dieser hat eine beratende Funktion und ist nicht stimmberechtigt.
Die unter Abs. 1 Genannten sind Vorstand im Sinne des §26 Abs. 2 BGB und führen die Geschäfte des Vereins. Sie sind einzeln zur Vertretung des Vereins befugt, der stellvertretende Vorsitzende allerdings nur im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden.
Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt und zwar, dass mit Inkrafttreten dieser Satzung der l. Vorsitzende und der Schriftführer für zwei Jahre gewählt werden, während der 2. Vorsitzende und der Kassenwart nur für ein Jahr gewählt werden.
Die Beisitzer werden auf jeder JHV neu gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Wahlzeit aus, so bestimmt der Vorstand die Ersatzperson bis zur nächsten JHV. Wiederwahl ist zulässig. Es gibt nur Arbeits- und keine Ehrenämter.
§12 – Aufgaben des Vorstand
Der Vorstand hat die Aufgabe den Verein zu leiten, das Vereinsvermögen zu verwalten und darüber zu wachen, dass die Ziele unter §2 verwirklicht werden. Zu den weiteren Aufgaben gehört:
1. Einberufung der JHV und der. außerordentlichen Mitgliederversammlungen, sowie die Festsetzung der Tagesordnung.
2. Erstellung von Vereinsordnungen und Arbeitsplänen.
3. Aufnahme von Mitgliedern
4. Ausschluss von Mitgliedern und Entzug des Wahlrechts.
5. Vorstandssitzungen durchzuführen und Protokolle darüber anzufertigen.
6. Die Gründung von Gruppen und Berufung ihrer Leiter.
7. Zwei Personen des geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Verein in rechtsverbindlichen Geschäften.
Die Beschlussfähigkeit ist dann gegeben, wenn mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
§13 – Das Vereinsvermögen
Das Vereinsvermögen muss bis zur Auflösung des Vereins den Zwecken des Vereins dienen, kein Mitglied hat irgendeinen Anspruch darauf. Die verschiedenen Gruppen innerhalb der CVJM-Arbeit haben kein Sondereigentum an Geld oder Gegenständen und dürfen solches auch nicht erwerben. Auch Geld oder Gegenstände, die ausdrücklich einer Abteilung oder Gruppe geschenkt oder vermacht worden sind, sind Eigentum des Vereins. Der Vorstand entscheidet darüber, inwieweit Gruppen Geld oder Gegenstände verwalten dürfen. Das Eigentumsrecht des Vereins bleibt davon unberührt.
§14 – Auflösung des Vereins
Der CVJM – Levern kann nicht aufgelöst werden, solange noch mindestens sieben Mitglieder zusammenstehen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt vorhandenes Vereinsvermögen an den CVJM – Westbund, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke in der Kirchengemeinde Levern verwenden muss.
§15 – Stellung des CVJM innerhalb der christlichen Jugendarbeit
Der CVJM – Levern strebt eine enge Zusammenarbeit mit der ev. luth. Kirchengemeinde Levern an. Der CVJM – Levern ist Mitglied des CVJM – Westbund. Entsprechend der Bundessatzung ist der Verein verpflichtet, einen jährlichen Bundesbeitrag zu entrichten. Der Verein fühlt sich verpflichtet, die Zeitschriften des Werkes durch Verbreitung zu fördern.. Der Verein wird durch den Bundesvorstand einem Kreisverband des CVJM – Westbund zugeteilt .Der Verein entsendet seiner Stärke entsprechend einen oder mehrere gewählte Kreisvertreter in die Kreisvertretung. Der CVJM – Westbund gehört dem CVJM-Gesamtverband in Deutschland e.V. in Kassel an. Der CVJM-Gesamtverband ist dem Weltbund. der CVJM in Genf angeschlossen. Der Verein ist als Mitglied des CVJM – Westbund, Teil evangelischer Jugendarbeit, die in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (AEJ) seinen Zusammenschluss hat. Er ist durch seine Mitgliedschaft im CVJM – Westbund über dem CVJM- Gesamtverband dem Diakonischen Werk – Innere Mission und Hilfswerk – der Evangelischen Kirche in Deutschland als einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.
Diese Satzung tritt mit Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung am 20.März 1982 und mit Genehmigung des CVJM – Westbund, Wuppertal – Barmen, Bundeshöhe, mit Wirkung vom 06.09.1982 in Kraft.
Die Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 25.02.1984 geändert worden.
Die Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 28.05.2001 geändert worden.
Mittlerweile wird das Vereinregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen geführt und dort ist der CVJM Levern im VR unter der Nummer 50240 eingetragen.